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BVerwG, 14.01.1966 - VIII B 38.65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer Gesetzesänderung hinsichtlich der Höhe eines Wiedergutmachungsanspruchs
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1965 - V A 1399/64
- BVerwG, 14.01.1966 - VIII B 38.65
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 125.64
Rechtsmittel
Den genannten Rechtsänderungen von 1961 und 1965 wird nicht, wie nach Art. IV Abs. 1 3. ÄndG, dadurch Rechnung getragen, daß neue Anträge zu einer vollständigen Überprüfung des Wiedergutmachungsanspruchs führen; nachträglich berücksichtigt wird nur solches Vorbringen, das gemäß den Rechtsänderungen beachtlich ist (vgl. das Urteil vom 25. Oktober 1962 - BVerwG VIII C 95.60 -, NJW/RzW 1963 S. 286, und den Beschluß vom 14. Januar 1966 - BVerwG VIII B 38.65 -).